Was ist darunter zu verstehen?

Crosslinking (Härtung des Gewebes) ist eine künstliche Änderung der Eigenschaften der Hornhaut. Es werden neue  Bindungen innerhalb und zwischen den Gewebsketten geschaffen. Das Gewebe wird dadurch härter und belastbarer.

 

wer wird behandelt?

Patienten mit Keratokonus (Erweichen und Vorwölbung der äußersten klaren Schicht des Auges). Ursache des Keratokonus: eine erblich bedingt zu weiche Außenschicht (Hornhaut) des Auges. Die Erkrankung kann unbehandelt in jedem Stadium stoppen, kann aber auch bis zu einer massiven Sehminderung mit der Notwendigkeit einer Hornhauttransplantation verlaufen.

Keratokonus

Nutzen ?

Eine fortschreitende Erweichung und Deformierung der Hornhaut führt zu einer Sehminderung die sich nur teilweise durch Brille und Kontaktlinsen verbessern läßt und im Endstadium eine Transplantation der Hornhaut notwendig macht.  Durch das Crosslinking wird die Hornhaut stabilisiert. Die Behandlung hat einen Effekt von bis zu 10 Jahren. Bei Nachlassen der Wirkung muß die Behandlung wiederholt werden.

richtiger Zeitpunkt?

Besonders frühzeitig sollte die Behandlung bei Kindern und Jugendlichen mit Keratokonus erfolgen. Hier sollte die Behandlung schon bei Diagnosestellung und Minderung der Sehschärfe erfolgen.

Bei Erwachsenen mit frühen Stadien eines Keratokonus sollte alle 6-12 Monate eine Oberflächenmessung (Topographie) der Hornhaut erfolgen. Bei einer Zunahme des Astigmatismus, der Achsdrehung und Änderung der Irregularität der Augenoberfläche  oder Abnahme des Radius der korrigierenden Kontaktlinse sollte eine Behandlung (Crosslinking) erfolgen.

Die primäre Therapie des Keratokonus bei Erwachsenen besteht im Tragen von formstabilen harten Kontaktlinsen (Stabilisierung der Form der Hornhaut - ähnlich der Wirkung eines Korsetts). Das Crosslinking (Härtung der Hornhaut) wird angewandt, wenn die Erweichung der Hornhaut trotz des Tragens von Kontaktlinsen weiter fortschreitet.

 

wann darf keine Behandlung erfolgen?

Eine Vernetzung (Crosslinking der Hornhaut) ist nur bis zu einer bestimmten Gesamtbrechkraft des Auges (59 Dioptrien) und einem Alter von 35 Jahren sinnvoll.  Ab einem Alter von über 35 Jahren nehmen Komplikationen als Folge der Behandlung zu.

Komplikationen?

Die Rate von unerwünschte Nebenwirkungen der Behandlung liegt bei unter 3 Prozent. Dabei handelt es sich um eine verzögerte Wundheilung oder geringe vorübergehende Trübungen des behandelten Hornhautareals.

Kosten ?

Die Kosten der Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Kosten der Untersuchung werden nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse?

mindestens eines der folgenden Kriterien muss innerhalb von einem Jahr zugenommen haben:

- Zunahme der maximalen Hornhautbrechkraft um ≥ 1 dpt,
– Zunahme des durch die subjektive Refraktion bestimmten Astigmatismus um ≥ 1 dpt,
– Abnahme der Basiskurve der Kontaktlinse um ≥ 0,1 mm

die mittels Hornhauttomographie bestimmte Hornhautdicke muss an der dünnsten Stelle der Hornhaut mindestens 400 µm betragen